Methoden der Ärztlichen Beratungsstelle

Arbeitsstruktur

Die ÄB erfüllt alle Voraussetzungen, um im Falle von Kindesmisshandlung akute Hilfe zu leisten und bei drohender Kindesmisshandlung die Gefahr möglichst abzuwenden.

  • Die Zugangsschwelle zur Beratung ist niedrig.
  • Familien können Zuhause aufgesucht werden.
  • Hilfen sind alltagspraktisch ausgerichtet und an möglicher Entlastung orientiert.
  • Erfahrungen, Erleben und Kompetenzen der Familien werden mit berücksichtigt.
  • Eine verlässliche, auch langfristige Arbeitsbeziehung wird angeboten.
  • Wissen und Verständnis der Eltern über normale Entwicklung, Umgang mit Krisen in Familien und nicht verzichtbare Gewaltlosigkeit in der Erziehung werden gefördert.

Arbeitsgrundlage

Die ärztliche Schweigepflicht und das Verschwiegenheitsrecht sind Grundvoraussetzungen der Beratung. Auf Wunsch wird die Anonymität bei Anfragen gewahrt. Aus Gründen des Kinderschutzes verbieten sich aber Schweigepflicht und Anonymität, wenn aus Gründen des Kinderschutzes, z. B. bei akuter oder fortbestehender Gewaltgefährdung, akutes Handeln zum Schutz des Kindes oder Jugendlichen notwendig ist.

Zur Arbeitsgrundlage gehören:

  • die Unantastbarkeit der Würde des Menschen – des Erwachsenen, wie des Kindes und Jugendlichen,
  • die Verbindlichkeit menschlicher Grundrechte für Kinder und Erwachsene,
  • die Akzeptanz, dass Kinder und Erwachsene nicht gleich, aber gleichwertig sind,
  • die Erkenntnis, dass die Rechte und die Entwicklung von Kindern des besonderen Schutzes bedürfen.

Die ÄB zielt darauf ab, Belastungsfaktoren in der Familie zu erkennen und zu benennen, Stress abzubauen und die „Teufelsspirale“ gegenseitig ungünstiger Verhaltensmuster mit der Gefahr von Gewaltbereitschaft zu unterbrechen und sie zu beenden.

Hilfestellung

Grundvoraussetzung für die Arbeit mit Familien ist eine wertschätzende Beziehung zu ihnen.

Auf dieser sicheren Basis kann es gelingen,

  • das Selbstvertrauen der Eltern in ihre intuitiven Kommunikationsfähigkeiten zu stärken,
  • das Verständnis der Eltern über Normalität und Verschiedenheit in der Entwicklung von Kindern zu fördern,
  • gemeinsame Augenblicke emotionaler Verbundenheit aufzuspüren und wiederzubeleben,
  • unbelasteten, stressfreien „Spielraum“ zu schaffen, in dem sich die Beteiligten im Zwiegespräch oder im Spiel aufeinander einlassen können,
  • Stärken, Nähe‐ und Selbstwirksamkeitsbedürfnisse des Kindes von den Eltern erkennen zu lassen und ihre angemessene Reaktion darauf zu unterstützen,
  • mit den Eltern neue, angemessenere Verhaltens- und Interaktionsformen zu entwickeln,
  • Eltern im Zutrauen zu ihrem Kind zu stärken und
  • ihnen den Zugang zu notwendigen sozialen Unterstützungen zu ermöglichen und sie dabei zu begleiten.

Die Betreuung ist dann abgeschlossen, wenn die familiäre Situation stabilisiert ist, ambulante oder stationäre therapeutische Unterstützungen stattfinden oder weitergehende Schutzmaßnahmen durch die amtliche Jugendhilfe wegen weiter bestehender Gefährdung des Kindeswohls erforderlich sind.