Art der Unterstützung

Die Ärztliche Beratungsstelle gegen Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern e. V. erhält einen Zuschuss vom Land NRW für eine sozialpädagogische Fachkraft, wodurch aber keine Vollzeitstelle finanziert werden kann. Daher ist die ÄB bei ihrer Erfüllung der vielfältigen Aufgaben auf Spenden und Förderung von Privatpersonen, Vereinen, Stiftungen und Firmen angewiesen.

Eine Sicherheit der jährlichen Zuwendungen für die ÄB ist nicht vorhanden, da Höhe und Zeitpunkt von Spenden, Bußgeldern und anderen Einkünften nicht langfristig und sicher planbar sind. So müssen jährlich Förderinnen und Förderer für die Idee und die Finanzierung der ÄB gewonnen werden.

Unterstützer:innen der ÄB

Über die vergangenen Jahre wurde die Arbeit der Ärztlichen Beratungsstelle von vielen Förderern, Partnern und Institutionen unterstützt – ohne ihr Engagement könnte der Verein die Beratungs- und Hilfstätigkeiten nicht in einem solchen Umfang ermöglichen. So findet jede Spende ihren richtigen Platz und wird mit hoher Verantwortung eingesetzt.

Manche helfen lieber im Stillen und bleiben an dieser Stelle auf eigenen Wunsch unerwähnt.

Nachruf

Die Ärztliche Beratungsstelle gegen Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern e. V. (ÄB) trauert um einen großzügigen Spender.

Im April 2022 verstarb Wilhelm Spoden. Herr Spoden war seit 2014 durch seine Wilhelm-Spoden-Stiftung und zusätzliche private Zuwendungen ein regelmäßiger und zuverlässiger Spender für die ÄB. Nach ersten Kontakten mit ihm war er von der Notwendigkeit und der Sinnhaftigkeit der Schreikindambulanz als Projekt der ÄB überzeugt. Wilhelm Spoden war nicht nur Förderer. Seine persönlichen Kontakte zur ÄB nutzte er immer wieder, um deren Arbeit wert zu schätzen, sie mit Ideen zu unterstützen und finanziell, wie es ihm möglich war, zu fördern.

Bei einer Begegnung an seinem 95. Geburtstags, wenige Monate vor seinem Tod, konnte seine Nähe zur ÄB erneut erlebt werden. Die Verbundenheit mit ihr war für ihn dann Anlass, nach seinem Tod statt Blumen um eine Spende an die Ärztliche Beratungsstelle e. V. zu bitten.

Mit Dankbarkeit für sein Wirken bleibt die ÄB über seinen Tod hinaus mit ihm verbunden.

Dr. Ulrich Kohns
Vorsitzender der ÄB

Ute Kalvelis
Mitarbeiterin der ÄB

Anneliese Brost-Stiftung, Elisabeth-Wagener-Stiftung, Frau-Otto-Knaudt-Stiftung, Lock-Stiftung, SPK-Stiftung, Town & Country Stiftung und Wilhelm Spoden Stiftung.

Großer Dank gilt vielen privaten Spendern, Firmen und Stiftungen, die mit kleinen und großen Spenden die Ärztliche Beratungsstelle e. V. in den Jahren 2019 und 2020 unterstützt haben.

Unterstützen Sie die ÄB mit einer Spende

Sie können sich mit einer Spende an der Arbeit der ÄB beteiligen. Ihre Unterstützung trägt zur gesunden, gewaltfreien Entwicklung, zum körperlichen und zum seelischen Wohl von Kindesmisshandlung betroffener Kinder und Jugendlicher bei.

Runde Geburtstage, Hochzeitstage, Hochzeiten, Jubiläen, Familien- und Firmenfeiern können Anlässe zum Sammeln von Spenden sein. Gewünschtes Informationsmaterial wird Ihnen gerne zur Verfügung gestellt. Lassen Sie sich beraten.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Die Ärztliche Beratungsstelle gegen Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern e. V. ist als gemeinnützig anerkannt.

Spendenquittungen können steuerlich geltend gemacht werden. Spenden bis 200 € werden ohne Spendenquittung vom Finanzamt anerkannt.

Spendenkonto:
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE06 3702 0500 0001 5431 00
BIC: BFSWDE33XXX

Unterstützen Sie die ÄB als Mitglied