Arbeitsziele und Zielgruppe
Arbeitsziele
Die ÄB bietet ihre Beratung und Hilfe in allen Fragen an, bei denen es um Kindesmisshandlung und -vernachlässigung geht:
- Beratung der Personen, die eine Vernachlässigung, Misshandlung oder sexuellen Missbrauch vermuten oder erkennen
- Betreuung der von Gewalt betroffenen Kinder und Jugendlichen
- Beratung der an Vernachlässigung und Gewalt beteiligten Eltern oder Elternteile
- Einleiten der als gemeinsam notwendig erachteten Hilfen für Kinder, Jugendliche und Eltern
- Begleitung der Kinder, Jugendlichen und Eltern bei der Umsetzung erforderlicher Veränderungen und Maßnahmen
- Überleitung der Ratsuchenden auch an andere, fachkompetente, soziale Einrichtungen
- Aufklärung der Öffentlichkeit über Erkennen von und Reagieren auf Kindesmisshandlung in jeglicher Form
- Mediale Aktivitäten zur Prävention von Vernachlässigung und Misshandlung bei Kindern und Jugendlichen
- Angebote zu Weiterbildungen über Themen im Zusammenhang mit Kindesmisshandlung für alle, die mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen
Zielgruppe
Die Beratungsstelle kann von jedem in Anspruch genommen werden, der Kindesmisshandlung oder -vernachlässigung vermutet, bei einem Kind erkennt oder selbst Verursacher oder Opfer von Kindesmisshandlung und -vernachlässigung ist. Der Kontakt kann anonym oder persönlich erfolgen.
Je größer das psychosoziale Risiko von Familien mit Säuglingen/Kindern/Jugendlichen ist, desto früher, spezifischer und gezielter müssen präventive Angebote zur Verfügung stehen. Nur wenn frühzeitig die Beratungsnotwendigkeit erkannt wird, kann der drohenden und wachsenden Beziehungsstörung zwischen Kind und Eltern infolge der Überforderung und Enttäuschung der Eltern entgegengewirkt werden.
Zugang durch Selbstinitiative und/oder Weiterleitung
Viele werden von Beratungsstellen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Hebammen, Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzten oder Kliniken auf die ÄB hingewiesen. Andere Zugänge zur ÄB erfolgen durch die enge Kooperation zum Deutschen Kinderschutzbund Ortsverein Essen und auf Empfehlung des Jugendamts. Auch über Mund-zu-Mund-Propaganda, Familienbildungsangebote anderer Träger, Babybesuchsdienst des Jugendamts oder das Internet finden Betroffene den Weg zur ÄB.